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Wird ein Pflegesessel von der Krankenkasse bezahlt?

In den wenigsten Fällen vollständig. Wieviel Sie selbst für Ihren Pflegesessel zahlen müssen, hängt von den Richtlinien Ihrer Krankenkasse und dem Krankheitsbild des Pflegesessel-Nutzers ab. Ihre Chancen stehen jedoch gut, Zuschüsse für Ihren Pflegesessel zu erhalten.

So beantragen Sie Ihren Zuschuss bei der Krankenkasse

Informieren Sie sich vor Beantragung Ihrer Pflegesessel-Förderung bei Ihrer Krankenkasse, ob diese Pflegesessel generell bezuschusst. Danach holen Sie sich ein Angebot von uns ein, das Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen. Bejaht Ihre Krankenkasse eine Bezuschussung, legen Sie ihr nach dem Kauf die entsprechende Rechnung vor und stellen gleichzeitig einen Antrag auf (die entsprechend anteilige) Kostenerstattung bzw. Ihren Zuschuss.

Was Sie für die Beantragung Ihren Pflegesessel-Zuschusses benötigen:

  • Angebot
  • Rechnung
  • Antrag auf Bezuschussung

So vermeiden Sie Fehler bei der Beantragung Ihres Pflegesessel-Zuschusses

Achten Sie darauf, alle 3 Dokumente vollständig, korrekt und innerhalb der gesetzten Frist (soweit Ihnen Ihre Krankenkasse eine vorgibt) einzureichen. Sowohl das Angebot als auch die Rechnung erhalten Sie von uns. Außerdem sollten Sie einen offiziellen Vordruck Ihrer Krankenkasse zur Bezuschussung anfordern bzw. eine offizielle E-Mail oder ein entsprechendes Word-Dokument ausfüllen. Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen führen.

Beachten Sie die Bearbeitungszeiten Ihrer Krankenkasse

Der Zeitrahmen von der Antragstellung bis zur Entscheidung Ihrer Krankenkasse über die Bezuschussung Ihres Pflegesessels kann variieren. Planen Sie mehrere Wochen bzw. Monate ein. Um den Prozess zu beschleunigen, sollten Sie Ihren Antrag vollständig und korrekt ausfüllen und alle erforderlichen Dokumente beifügen. Im Idealfall sprechen Sie direkt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, der Ihnen jederzeit den Bearbeitungsstand durchgeben kann.

Kontaktinformationen für Rückfragen

Zur Unterstützung beim Ausfüllen Ihrer Anträge oder bei Fragen zum Antragsprozess helfen wir Ihnen gern persönlich. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 9254 911 11 oder per E-Mail info@steinmann-selection.de. Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihres Pflegesessel-Zuschusses.

Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen Ihnen weiter!

Kontaktieren Sie uns gerne – unser Team berät Sie kompetent zu den unterschiedlichen Varianten des Pflegesessels. Selbstverständlich können Sie ebenso zu unseren weiteren Möbeln eine Beratung einfordern. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Website. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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