1. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind freibleibend und werden den Marktgegebenheiten laufend angepasst. Die Kosten für die Verpackungsentsorgung in Form der Rücknahmeverpflichtung nach VerpackungsVO sind in unseren Preisen als Nachlass einkalkuliert. Bei Nachnahmeversendungen erheben wir eine Nachnahmegebühr in Höhe von EUR 5,00 pro Packet.
2. Produktänderungen
Technische und optische Änderungen der von uns angebotenen Artikel behalten wir uns ausdrücklich vor!
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zuzüglich Versandkosten ab Lager Gefrees. Auf Aufträge unter einem Nettowarenwert von EUR 10 000 werden 8% des Nettowarenwertes berechnet. Über EUR 10 000 erfolgt innerhalb Deutschlands, Inseln ausgenommen, Lieferung frei Haus ohne Vertragen. In Österreich werden generell 8% des Nettowarenwertes berechnet. Bei Lieferung in andere Länder innerhalb der EG kann Auskunft über Lieferkosten beantragt werden. Kosten für Montage und Vertragen für Tische und Büromöbel werden mit 15% des Nettowarenwertes berechnet.
4. Verpackungen
Alle Versendungen, die Sie als Kunde von uns erhalten, bestehen regelmäßig aus Verkaufsverpackungen, die aus der Produktverpackung bestehen, sowie Transportverpackungen, die sich aus dem Transportkarton und dem Füllmaterial zusammensetzen. Produktverpackungen können von Ihnen direkt entsorgt werden. Transportverpackungen können an uns zurückgegeben werden. Die Kosten der Rücksendung gehen dabei zu Ihren Lasten. Zur Abwicklung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit Sie eine Rücksende-Autorisierung erhalten. Die zurückgesandten Verkaufsverpackungen werden von uns wiederverwendet oder ordnungsgemäß entsorgt.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche Eigentum der Steinmann Selection GmbH. Der Käufer tritt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an Steinmann Selection GmbH ab und zwar auch in soweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware der Steinmann Selection GmbH solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an die Steinman Selection GmbH ab. Im anderen Fall steht der Steinmann Selection GmbH ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6. Zahlung
Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung der Ware ausgestellt, bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag. Rechnungen werden entweder elektronisch oder postalisch übermittelt. Die Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum mit Skontoabzug von 2% zu bezahlen. Ein offenes Ziel darf 30 Tage nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieses Fälligkeitsdatums werden vom 3.Tage nach Rechnungsdatum ab Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Alle Kosten, die durch nicht termingerechte Zahlung verursacht werden, wie zum Beispiel Verlängerungskosten, Protestkosten, Anwaltskosten, usw. gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Wir behalten uns vor, bis zum Vorliegen einer positiven Kreditauskunft, Barzahlung oder Zahlung gegen Nachnahme zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Gutschriften erfolgen stets nach Abzug der auf den Rechnungsbetrag gewährten Skonti und anderen Nachlässen. Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel nicht angenommen. Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Steinmann Selection GmbH berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages oder von dem gesamten Vertrag zurückzutreten, oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.